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GESUNDHEITSHUNDERTER
Der Gesundheitshunderter

Der Gesundheitshunderter war bis jetzt nur dem Besuch bei einem Ernährungs- u. Sportwissenschaftler, Physiotherapeut, Gymnastiklehrer, klinischen Gesundheitsphysiologe, Diätologe und Arzt mit ÖAK Diplom Ernährungsmedizin vorbehalten.
Die SVA hat nun den gesundheitsfördernden Effekt einer Massage anerkannt. Somit ist es der Bundesinnung jetzt endlich gelungen, dass Masseure ebenfalls auf die Liste aufgenommen werden. Nun können SVA-Versicherte, Pensionisten, mitversicherte anspruchsberechtigte Angehörige über 18 J. und freiwillig Weiterversicherte mit einer aufrechten Krankenversicherung nach GSVG gesundheitsfördernde und präventive Massagen in Anspruch nehmen.
Sie machen eine Vorsorgeuntersuchung. Danach stellen sie Massagebehandlungen im Wert von mindestens 150 Euro zusammen. Nach den Behandlungen wird Ihnen von Ihrem Therapeuten eine Gesamtrechnung ausgestellt, die Sie zuerst begleichen. Anschließend reichen Sie diese gemeinsam dem Befundblatt der Vorsorgeuntersuchung und den Antrag auf Kostenzuschuss "Gesundheitshunderter" bei der SVA ein. Nach der positiven Überprüfung des Antrags wird Ihnen 100 Euro refundiert!
Den Zuschuss darf man 1x pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen, dafür jedes Jahr. In finde das eine tolle Sache, eine absolute Win-Win Idee!

Gesundheitshunderter Antragsformular.pdf (PDF — 232 KB)

Gesundheitshunderter Info.pdf (PDF — 27 KB)